Back to Overview

Der Görlitzer Stadtrat

Der Görlitzer Stadtrat

Der Stadtrat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zuständig, die ihm nach dem Grundgesetz, der Sächsischen Verfassung sowie der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen übertragen worden sind.

Er entscheidet u.a. über alle Angelegenheiten, die von erheblicher politischer, wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung für die Stadt sind, Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen, die Benennung und Umbenennung von Stadtteilen, Straßen und Plätzen, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, Satzungen, anderes Ortsrecht und Flächennutzungsplan, Änderungen des Gemeindegebietes, den Jahreshaushaltsplan und Maßnahmen, die die Haushaltswirtschaft über das laufende Jahr beeinflussen.

 

Sitzverteilung

Am 25. Mai 2014 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Görlitz die Mitglieder des Stadtrats und der Ortschaftsräte gewählt. Vorsitzender des Stadtrates ist nach der sächsichen Gemeindeordnung der Oberbürgermeister.

Imprint Privacy Policy Button - Nach oben scrollen Button - Nach oben scrollen