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Das UNESCO-Welterbe

Das UNESCO Welterbe


Die UNESCO

Die Leitidee der UNESCO lautet: "Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden." Sie steht in der Präambel ihrer Verfassung, die 37 Staaten am 16. November 1945 in London unterzeichnet haben. 
UNESCO steht für United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie ist eine von 16 rechtlich selbstständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Derzeit sind 195 Mitgliedstaaten in der UNESCO vertreten. Sie hat ihren Sitz in Paris.


Die WELTERBEKONVENTION

1972 hat die UNESCO das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (Welterbekonvention) verabschiedet. Inzwischen haben 188 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde.
Leitidee der Welterbekonvention ist die "Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen" (aus der Präambel der Welterbekonvention). Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. 


Die WELTERBESTÄTTEN

Ein eigens von der UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welche Stätten neu in die "Liste des Welterbes" aufgenommen werden. Das Welterbekomitee überprüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen "Erhaltungszustand" muss auch ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden. 
936 Kultur- und Naturerbestätten aus 153 Staaten aller Kontinente haben die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste bislang erfüllt.

 

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