Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten können Aufwendungen an ihrem Gebäude steuerlich geltend machen.
Die Stadt Görlitz erteilt dazu auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt.
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a und 52 Abs. 21 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG), § 82g Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
Stadtverwaltung Görlitz
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Frau David
Tel.: 03581 / 67 2248
m.david@goerlitz.de